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Antragstellung

Die Antragstellung im Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern-Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020 erfolgt auf elektronischem Weg im elektronischen Monitoringsystem (eMS).

Die Verwaltungsbehörde empfiehlt den potentiellen Antragstellern für eine Beratung frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Antragsbearbeitenden Stellen aufzunehmen.

Die bayerischen Antragsteller finden die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen des elektronischen Projektantrags und zu den Anlagen zum Projektantrag im Dokument „Hinweise zur Antragstellung im elektronischen Monitoringsystem“ (nur in deutscher Sprache) unter Downloads. Unter Förderung stehen außerdem die Förderfähigkeitsregeln und die Fragen für die Projektbewertung zur Verfügung.

Die tschechischen Antragsteller finden alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des elektronischen Projektantrags, zu den Anlagen zum Projektantrag, zu den Förderfähigkeitsregeln und zu dem Bewilligungsprozess von Projekten in dem Handbuch für tschechische Antragsteller (in tschechischer Sprache) unter Förderung.

Nebenstehend finden Sie zum Download die Vorlagen für die Pflichtanlagen "Partnerschaftsvereinbarung" und "Subventionserheblichkeit des Antrags" (diese Anlage legen nur die bayerischen Projektpartner vor). Diese Vorlagen sind verpflichtend zu benutzen und vollständig auszufüllen.

Bitte beantragen Sie mit dem Formular zur Registrierung (siehe Downloads) als Leadpartner für sich und ihre Projektpartner die Zugangsdaten zum eMS beim Gemeinsamen Sekretariat (unter der E-Mail-Adresse: gs-etz[at]reg-ofr.bayern[dot]de). Das Gemeinsame Sekretariat übermittelt dann die Zugangsdaten an die jeweilige E-Mail-Adresse.

Es können mehrere Personen der Organisation des Lead- bzw. Projektpartners Zugangsdaten für das eMS erhalten. Es muss jedoch für jeden Benutzer separat das Formular ausgefüllt werden.

Link zum eMS

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsformular.

Bei technischen Problemen im eMS wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Sekretariat (per E-Mail an: gs-etz[at]reg-ofr.bayern[dot]de, weitere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte).

Eingangsdatum des Projektantrags

Als Eingangsdatum des Projektantrags zählt das elektronische Übermittlungsdatum. Für die Bearbeitung und Prüfung des Projektantrags ist die postalische Übermittlung maßgeblich, d.h. die Prüfung des Projektantrags wird erst begonnen, sobald der Projektantrag sowohl in elektronischer als auch in postalischer Form vorliegt.

Der Begleitausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 11. Mai 2022 entschieden, dass die Einreichung neuer Anträge nicht mehr möglich ist.

Für die Einreichung von überarbeiteten Projekten gilt:

Sofern sich die Projektpartner nicht geändert haben, besteht kein Bedarf die Partnerschaftsvereinbarung und die Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrags" neu zu unterzeichnen und hochzuladen. In jedem Fall muss jedoch neben der elektronischen Übermittlung der Antrag erneut in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und vom Leadpartner unterschrieben an die zuständige Antragsbearbeitende Stelle des Leadpartners übermittelt werden.

Europäische Union

Downloads

Die Einverständniserklärung ist nicht als Anlage im eMS-System hochzuladen. Sie wird mit Abschicken des Projektantrags automatisch im System bestätigt.

PDF-Ausdruck des Beispielantrags Nr. 999 zu Anschauungszwecken.

Pflichtanlagen zum Antrag

Die Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrags" ist lediglich von den bayerischen Projektpartnern zu unterzeichnen.

Die Erstellung des detaillierten Kostenplans für den bayerischen Projektpartner erfolgt in Rücksprache mit der zuständigen Antragsbearbeitenden Stelle. Bitte beachten Sie, dass die detaillierten Kostenpläne für die Projektpartner ab sofort zweisprachig vorgelegt werden müssen.