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Programmstrategie

Das Kooperationsprogramm „Ziel ETZ 2014-2020“ wurde am 18. September 2014 fristgerecht bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Genehmigung erfolgte am 17. Dezember 2014. Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde federführend für die erfolgreiche Umsetzung des Kooperationsprogramms.

Es erarbeitete über einen Zeitraum von zwei Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik in 14 Programmierungssitzungen die thematischen Förderschwerpunkte. Dabei wurde die bayerische und tschechische Öffentlichkeit umfassend konsultiert.

Die Festlegung der Interventionsstrategie erfolgte nach einem logisch-stringenten Bedarfsermittlungsprozess. Zunächst wurden durch eine soziökonomische Analyse die Stärken und Schwächen des bayerisch-tschechischen Grenzgebiets erarbeitet. Daraus abgeleitet ergeben sich die größten gemeinsamen Herausforderungen, die in der Grenzregion zu bewältigen sind. In einem nächsten Schritt erfolgte in partnerschaftlicher Zusammenarbeit die Festsetzung der übergeordneten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten. Diese legen die Förderbereiche fest, innerhalb derer das ETZ Programm mit europäischen Mitteln gemeinsame grenzübergreifende Projekte zur Weiterentwicklung des bayerisch-tschechischen Grenzgebiets unterstützen kann.

Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Ziele des bayerisch-tschechischen Programms so gewählt, dass sie sich in den größeren Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik einordnen und somit insbesondere zur Unterstützung und Zielerreichung der langfristigen Strategie Europa 2020  für ein intelligenteres, nachhaltigeres und integrativeres Wachstum beitragen.