Prüfung und Bewertung von Projektanträgen
Nach der Antragstellung durchläuft ein Projektantrag den Prüfungs- und Bewertungsprozess, der anhand von standardisierten Fragen durch die regional und fachlich zuständigen Stellen auf der bayerischen und tschechischen Seite sowie durch das Gemeinsame Sekretariat durchgeführt wird.
Prüfung des Projektantrags
Die Prüfung des Projektantrags besteht aus der Formalen Prüfung, der Plausibilitätsprüfung und aus der Abschließenden Antragsprüfung, die durch die Antragsbearbeitenden Stellen auf beiden Seiten der Grenze durchgeführt werden. Ein weiterer Teil ist die Prüfung der Programmkonformität, die durch das Gemeinsame Sekretariat durchgeführt wird.
Hier finden Sie die standardisierten Prüfungsfragen:
Bewertung des Projektantrags
Insgesamt kann ein Projekt im Rahmen der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Bei der Bewertung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden für die Pflichtkriterien keine Punkte vergeben. Alle anderen Fragen der Projektbewertung können mit bis zu 5 Punkten bewertet werden.
Hier finden Sie die standardisierten Bewertungsfragen:
Nur Projekte, die den Prüfungsprozess vollständig positiv abgeschlossen haben, werden dem Begleitausschuss vorgelegt. Die Grundvoraussetzung für die Behandlung eines Projektes im Begleitausschuss ist die Erreichung von mind. 70 Punkten in der Projektbewertung.
Da der Prüfungsaufwand insbesondere vom Projekttyp und von der Qualität und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen abhängig ist, wird darauf hingewiesen, dass auch bei rechtzeitig eingereichten Projektanträgen kein Rechtsanspruch auf die Vorlage der Projekte an den Begleitausschuss für die nächste Sitzung besteht.
Verfahren zur Überprüfung von Beschwerden
Das Dokument zum Verfahren zur Überprüfung von Beschwerden regelt die Prüfung von Beschwerden bezüglich des Prüf- und Bewertungsprozesses der im Rahmen des Programms Ziel ETZ eingereichten Projektanträge sowie die Prüfung von Beschwerden gegen die Entscheidungen des Begleitausschusses.