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Projektabrechnung

Alle tschechischen Partner, die einen Vertrag über die Umsetzung des Projektes abgeschlossen haben, und alle bayerischen Partner, die einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, sind verpflichtet, den zuständigen Ausgabenprüfenden Stellen Berichte mit Informationen über den Fortschritt der Projektdurchführung vorzulegen.

Die Projektabrechnung und Berichtslegung erfolgt im elektronischen Monitoringsystem (eMS).

Projekte, bei denen die 2. Stufe der Mittelbindung auf beiden Seiten abgeschlossen ist, können die Projektabrechnung und Berichtslegung im eMS beginnen. Die 2. Stufe der Mittelbindung gilt für ein Projekt als abgeschlossen, wenn die bayerischen Partner ihren Zuwendungsbescheid und die tschechischen Partner ihren Vertrag zur Umsetzung des Projektes erhalten haben.

Die Zuwendungsempfänger finden die wichtigsten Informationen zur elektronischen Projektabrechnung und Berichtslegung im Dokument "Leitfaden zur Arbeit mit dem eMS bei der Projektabrechnung durch den Zuwendungsempfänger". Diesen Leitfaden sowie auch weitere relevante Dokumente zur Projektabrechnung finden Sie unter Dokumente > Projektabrechnung.

Bei inhaltlichen Fragen zur Projektabrechnung und Berichtslegung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausgabenprüfende Stelle (die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte).

Link zum eMS

Hier finden Sie den Link zum elektronischen Monitoringsystem (eMS).

Nach dem Anklicken des Links können Sie links in dem Dropdown-Auswahlmenü Ihre Wunschsprache (DE oder CZ) wählen.

Bei technischen Problemen im eMS wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Sekretariat (per E-Mail an: gs-etz[at]reg-ofr.bayern[dot]de, weitere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte).

Termine für die Einreichung der Berichte

Die Berichte sind für die Berichtszeiträume einzureichen, die einheitlich für das ganze Projekt in der Tabelle "Zeitplan für die Berichtszeiträume" festgelegt werden. Für jeden Berichtszeitraum sind entsprechende Berichte zu erstellen, auch wenn in einem Berichtszeitraum keine Ausgaben entstanden sind.

Für jeden Berichtszeitraum wird vorgelegt:

  • Partnerbericht – wird durch die einzelnen Projektpartner vorgelegt, beinhaltet inhaltliche und finanzielle Informationen zur Projektdurchführung
  • Projektbericht – wird anschließend durch den Leadpartner vorgelegt, beinhaltet Informationen zur Zusammenarbeit der Partner im Projekt sowie die Ausgabenbestätigungen aller Partner

 

Termin für die Einreichung des Partnerberichts:

Der Partnerbericht ist grundsätzlich spätestens 30 Kalendertage nach dem Ende des entsprechenden Berichtzeitraums einzureichen. Der letzte Partnerbericht ist spätestens 60 Kalendertage nach dem Ende des Projektzeitraums einzureichen.

Termin für die Einreichung des Projektberichts:

Der Projektbericht ist spätestens 30 Kalendertage nachdem alle Partnerberichte des entsprechenden Berichtszeitraums im eMS anerkannt wurden (Status der Berichte: „anerkannt“) einzureichen.