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Förderung

Fördergebiet

Das Fördergebiet ist identisch mit dem der vergangenen Förderperiode. Es umfasst auf der bayerischen Seite alle unmittelbar an der Grenze liegenden Landkreise, kreisfreie Städte sowie darüber hinaus noch weitere Landkreise.

Im Einzelnen sind dies die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz.

Auf der tschechischen Seite setzt sich das Fördergebiet zusammen aus den Bezirken Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen).

Fördergrundsätze

  • An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
  • Jedes Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Prioritätsachse zuzuordnen sein.
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    • Gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Finanzierung
    • Gemeinsames Personal
  • Die Fördersätze betragen bis zu 85 % der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.

Förderfähigkeit

Die durch den Begleitausschuss genehmigten Förderfähigkeitsregeln finden Sie auf unserer Programmhomepage unter folgendem Link: Dokumente -> Antragstellung -> Weitere Dokumente

EU
Karte der Fördergebiet
Karte der Fördergebiet

Hier können Sie sich eine Karte mit den Fördergebieten herunterladen.