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Begleitausschuss

Der Begleitausschuss tritt in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammen, bei Bedarf öfter. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und haben vertraulichen Charakter.

Über die Einplanung, Zurückstellung, Ablehnung und Ausplanung der zur Behandlung vorgelegten Projekte entscheidet der Begleitausschuss eigenständig und unabhängig. Er formuliert ggf. Vorbehalte und Auflagen zum jeweiligen Projekt und legt die Höhe der EU-Förderung (Fördersatz) fest.

Sitzungen des Begleitausschusses

EU