Aktuelles
Herzlich Willkommen auf der Website des Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020.
Aktuelles
Der Bericht über die im Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern-Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020 durchgeführten Evaluierungen wurde im Bereich Information und Kommunikation -> Programm Evaluation veröffentlicht. Die Datei heißt Evaluationsbericht.
Der Begleitausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 11. Mai 2022 entschieden, dass die Einreichung neuer Anträge nicht mehr möglich ist.
Veröffentlicht am: 13.05.2022
Am 17.03.2022 wurde das Programm INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 von der EU-Kommission genehmigt.
Damit gehört das Programm zu den ersten Programmen, die für die neue Förderperiode genehmigt wurden.
Herzlichen Dank Ihnen für die Unterstützung und die Mitwirkung an der Erarbeitung des Programms für die neue Förderperiode.
Informationen über die neue Förderperiode finden Sie unter https://www.by-cz.eu.
Wir freuen uns auf die Fortsetzung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit!
Veröffentlicht am 21.03.2022
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat dazu aufgerufen, sich mit weiteren Projektideen für das bayerisch-tschechische INTERREG-Förderprogramm zu bewerben. Aiwanger: „Wir wollen insgesamt fünf Projekte fördern und es sind noch einige Plätze unbesetzt. Im Fokus steht die Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Raum. Grenzüberschreitende Ideen und Konzepte sind daher herzlich willkommen.“
Mit knapp 1,2 Millionen Euro fördert das bayerisch-tschechische INTERREG-Programm bis Ende 2022 den Ausbau der Zusammenarbeit. Gemeinsame Projekte in grenznahen Gebieten im bayerischen Nordosten und den angrenzenden Regionen in Tschechien können noch bis zum 9. Februar 2022 eingereicht werden.
Zwei der fünf geförderten Projekte sind beispielhaft für das Programm: So haben sich die Euregio Bayerischer Wald Böhmerwald Unterer Inn und die Euregio Šumava auf tschechischer Seite mit einem Netzwerk für Museen und Galerien im Grenzraum beworben. Dieses Austauschnetzwerk – gefördert mit 180.000 Euro – soll das grenzübergreifende Netzwerken erleichtern und einen zweisprachigen Audioguide für Museen und Galerien konzipieren, der von Kultureinrichtungen mit eigenen Inhalten individuell angepasst werden kann.
Ein weiteres Projekt widmet sich der deutsch-tschechischen Geschichte nach 1945. Der Oberpfälzer Verein Via Carolina – Goldene Straße e.V. und das tschechische Pendant MAS Zlatá cesta wollen an 26 Dörfer erinnern, die bei der Errichtung des „Eisernen Vorhangs“ nach 1951 verschwunden sind. Es werden Erinnerungstafeln aufgestellt und ein von deutsch-tschechischen Künstlern gemalter Comic soll Schülern in der Grenzregion die fast vergessene Geschichte näherbringen. Das Kultur- und Geschichtsprojekt wird mit 114.000 Euro gefördert. Aiwanger: „Solche grenzüberschreitenden Projekte sind Zeugnisse des Erinnerns ohne zu Vergessen. Sie machen das Fundament des Hauses Europa stabiler. Denn uns verbindet und eint eine gemeinsame Geschichte und Kultur. Die Vielfalt Europas ist dabei genauso ein Geschenk wie ein Kontinent ohne Grenzen und Krieg.“
In vier Themenfeldern werden Projekte des INTERREG-Programms Bayern-Tschechien gefördert: 1. Forschung, Entwicklung und Innovation / 2. Ressourcen und Umweltschutz / 3. Bildung / 4. Netzwerke und institutionelle Förderung. Die Federführung liegt beim Bayerischen Wirtschaftsministerium und dem tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung (Ministerstvo Pro Místní Rozvoj ČR). Ein Großteil der Fördergelder (bis zu 85 Prozent) stammt aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE).
Quelle: Aiwanger: "Wir fördern deutsch-tschechische Ideen und Konzepte" - StMWi Bayern
Veröffentlicht am: 08.12.2021
Archiv
Der "Leitfaden zur Arbeit mit dem eMS bei der Projektabrechnung durch den Zuwendungsempfänger" wurde am 16.03.2021 aktualisiert (2. Version).
Sie finden das Dokument im Bereich "Dokumente" unter "Projektabrechnung".
Veröffentlicht am 16.03.2021
Die Verwaltungsbehörde und die Nationale Behörde sind sich bewusst, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus Auswirkungen auf die Durchführung von Projektaktivitäten und Zeitpläne von Projekten haben können. Daher bitten wir die Projektpartner, die Schwierigkeiten bei der Durchführung von Aktivitäten in Folge der getroffenen Maßnahmen haben, insbesondere den Leadpartner, ggf. ihre Ausgabenprüfende Stelle oder das Gemeinsame Sekretariat zu kontaktieren und sich auf ein weiteres Vorgehen zu verständigen. Jedes Projekt wird individuell behandelt und wir sind bemüht, das jeweilige Problem zu lösen.
Aufgrund der aktuellen Situation nimmt die Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit der Nationalen Behörde wie folgt Stellung:
1) Aktivitäten, die aufgrund der wegen des Corona-Virus beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. In diesem Fall ist es nötig, individuell zu beurteilen, ob die betreffende Aktivität unabdingbar für die Zielerreichung bzw. der Outputindikatoren des Projekts ist. Wenn ja, dann sollte ggf. ein Antrag auf Projektlaufzeitverlängerung gestellt werden.
Aufgrund des Corona-Virus wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Verlängerung der Projektlaufzeit erlassen. Erfüllt der Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit folgende Bedingungen:
- der Antrag ist kostenneutral,
- der Antrag betrifft eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis zu 6 Monaten,
- der Antrag wurde ab 12.03.2020 bis 31.12.2020 gestellt,
- der Antrag wird damit begründet, dass die Aktivitäten aufgrund der wegen des Corona-Virus beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können und dass diese Aktivitäten zur Erfüllung des Projektzieles und / oder zur Erfüllung der Outputindikatoren notwendig sind,
wird dieser ausnahmsweise von der Mittelbindenden Stelle des Leadpartners genehmigt, auch wenn es sich um eine Verlängerung der Projektlaufzeit über 3 Jahre handelt. D.h. dass es nicht notwendig ist, sich nach den Terminen der Sitzungen des Begleitausschusses zu richten.
Der Leadpartner legt den Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit seiner Mittelbindenden Stelle schriftlich, unterzeichnet und in zweisprachiger Ausführung mindestens 6 Wochen vor Projektende vor. Im Falle, dass der Leadpartner über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, ist eine Einreichung des Antrags per E-Mail möglich. Der Änderungsantrag muss die Auflistung der nicht durchgeführten Aktivtäten und Begründung beinhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Mittelbindende Stelle (CZ: an die zuständige Abteilung des Zentrums).
2) Förderfähigkeit der Ausgaben, die in Verbindung mit der Absage dieser Aktivitäten entstanden sind. Entscheidend ist, ob solche Ausgaben förderfähig gewesen wären, wenn die Aktivität durchgeführt worden wäre. Der Begünstigte hat nachzuweisen, dass die entstandenen Kosten minimalisiert wurden (Storno) bzw. dass die aufgewendeten Ausgaben nicht zurückgefordert werden konnten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgabenprüfende Stelle.
Nach dem Update im eMS am 11.03.2019 kam es auch zu einer Änderung bei der Abwicklung der "Änderungsanträge". Wir haben eine Kurzanleitung für Antragsteller mit Screenshots erstellt, wie die Änderung im Projektantrag durchzuführen ist.
Bei Unklarheiten stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Publikationen
Kurzfassung Kooperationsprogramm Ziel ETZ 2014-2020
Diese Broschüre gibt einen Überblick über das Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik Ziel ETZ 2014–2020.